This article is about registering
veteran vehicles and insurance/tax problems in Germany. I do not translate this
article because only very few people outside Germany will be interested in this
subject. In case you are, please send an email.

Für alle Details über
Kennzeichen und Steuern laden Sie bitte >> diese
<< TÜV-Infos (514 kB, PDF) zu Oldtimern vom TÜV
Hessen.
Zulassung & Betriebserlaubnis:
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Die Zulassungsprozedur
ist von den Ihnen vorliegenden Unterlagen abhängig. Der günstigste,
aber wohl seltenste Fall ist, daß das Fahrzeug zugelassen oder weniger
als ein Jahr abgemeldet ist. Dann reicht für die Anmeldung eine ggf.
fällige Hauptuntersuchung beim TÜV. Eine ASU wird bei Motorrädern
und allgemein bei Fahrzeugen, die älter als 1969 sind NICHT durchgeführt.
Ist das Fahrzeug länger
als ein Jahr abgemeldet, dann muß ein neuer Kfz-Brief beantragt werden.
Wenn Sie keinen deutschen Kfz-Brief haben, müssen Sie zuerst einmal
beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Ihr Fahrzeug anfordern. Diese
kommt per Nachnahme und ist nur 8 Wochen lang gültig. Zusätzlich
benötigen Sie einen geeigneten Eigentumnachweis über das Fahrzeug
(in der Regel ein Kaufvertrag). Mit den gesammelten Unterlagen "bewaffnet"
können Sie nun beim Straßenverkehrsamt den neuen Kfz-Brief beantragen. Wenn Sie den Kfz-Brief erhalten
haben, können Sie beim TÜV eine Abnahme nach §21 StVZO durchführen
lassen. Diese kostet für ein Motorrad - je nach Aufwand - um die 50
EUR. |

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Bei Oldtimern wird es
öfters der Fall sein, daß der TÜV keine Fahrzeugdaten für
den Eintrag in den Brief vorliegen hat. Dann sollten Sie sich diese zwecks
Unkostenreduzierung möglichst vorher bei Clubs, Händlern oder
anderen Quellen selbst beschaffen. Wenn der TÜV-Prüfer Ihren
Oldtimer für gut befunden hat, steht schließlich der Anmeldung
nichts mehr im Wege.
Noch
ein Tip: Das "Kuchenblech" muß nicht sein - Motorräder
vor Baujahr 1960 können in der Regel ein kleines Kennzeichen (wie
bei einer 80er) bekommen. Allerdings kommt es auch auf das Ermessen der
Zulassungstelle an.
Bei
Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen wird nur eine Betriebserlaubnis
benötigt. Für die DKW-Hummel (aber
NICHT "DKW"-Mofa -> HERCULES!) kann bei Audi eine neue Ausfertigung
angefordert werden. Dazu wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
(von der Zulassungsstelle, Bürgermeister, Polizeiposten, o.ä.) benötigt,
aus der die Fahrgestellnummer und der Eigentumsnachweis hervorgehen.
Gegen 30 Euro erhalten Sie dann von der AUTO UNION GmbH, 85045 Ingolstadt,
Deutschland eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis.
Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen
(dazu gehört die "DKW-Hobby") gibt es von gegen
Vorlage der KBA-Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Auto Union
GmbH eine Herstellerbescheinigung (Kosten auf Nachfrage), mit der
man bei der Straßenverkehrsbehörde einen neuen Kfz-Brief beantragen
kann.
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ACHTUNG!
Für DKW Motorräder können Sie die nötigen Fahrzeugdaten
gegen eine kleine Unkostenbeteiligung bei DKW-Geyer anfordern! Für
folgende Typen liegen uns Daten für den Fahrzeugbrief vor:
DKW RT 125, RT 175, RT 175
S+VS, RT 200 H, 250/1+/2, RT 250 S+VS, RT 350. Weitere Typen auf Anfrage. |

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Maßnahmen zur Kostensenkung:
Saisonkennzeichen:
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Es gibt für Besitzer
von Motorrädern, Cabrios und Wohnmobilen die Möglichkeit, Saisonkennzeichen
zu beantragen. Somit entfällt die lästige An- und Abmeldeprozedur
zu Saisonbeginn und -ende. Allerdings dürfen diese Fahrzeuge während
der Ruhemonate nicht auf der Strasse abgestellt werden! |

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Das "H"-Kennzeichen:
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Für den Besitzer von
Fahrzeugen mit historischem Wert (welchen Maßstab man für die
Bewertung auch immer wählen mag...) gibt es die Möglichkeit,
ein "H"-Kennzeichen zu beantragen. Wichtigste Auswirkung: 46 bzw.
191 EUR Kfz-Steuer
im Jahr, egal wieviel es vorher war.
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- Um die Einstufung als historisch wertvolles
Fahrzeug zu bekommen, muß es beim TÜV vorgeführt werden.
Ist auch der TÜV der Meinung ein historisches Fahrzeug begutachtet
zu haben, dann erfolgt die offizielle Zulassung als Oldtimer. Das
Fahrzeug muß mindestens 30 Jahre alt sein.
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Das rote 07er Oldtimerkennzeichen:
- Hat
man mehrere Fahrzeuge, die man gelegendlich bewegen
möchte, so kann man die Beantragung eines roten
Oldtimerkennzeichens erwägen.
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- Dies
ist ein Wechselkennzeichen mit dem alle vorher festgeschriebenen
eigenen
Oldtimerfahrzeuge bewegt werden dürfen. Natürlich aber
nur jeweils ein Fahrzeug zur gleichen Zeit. Allerdings
ist zu beachten, daß es Nutzungseinschränkungen
insbesondere für dieses Kennzeichen gibt. Es sind
nur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, Probe-,
Prüfungs- und Überführungsfahrten zulässig. Die
Fahrzeuge müssen mindestens 20 Jahre alt sein.
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Haftpflicht-/Kasko-Versicherungen
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Für Oldtimer ("H"-Kennzeichen
kein muß) gibt es meist sehr günstige Tarife in Haftpflicht
und Kasko. Fragen Sie Ihre (und vielleicht auch die eine oder andere) Versicherung.
Vergessen Sie bei der Kasko nicht ein Wertgutachten über Ihren Oldtimer
einzureichen, damit im Schadensfalle Ihr "bestes Stück" nicht nach
dem normalen Zeitwert (=Schrottwert) bewertet wird. Wertgutachten können
beim TÜV oder auch Kfz-Sachverständigen angefertigt werden. Die
Kosten schwanken, liegen i.d. R. aber meist in einem Bereich von 75 -250 EUR.
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Die neuen Führerscheinklassen
für Motorräder
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Am 1.1.1999 wurde der neue Euro-Führerschein eingeführt. Er ist auch
rosa
und hat nur noch das Format einer Scheckkarte. Für alle, die vor
dem Stichtag im Besitz eines gültigen Führerscheins sind, ändert
sich nichts. Auch eine Umtauschpflicht besteht nicht. Achtung für Klasse
2 Fahrer! Vor dem 50. Geburtstag Führerschein umtauschen! Die Bezeichnung
der Führerscheinklassen ändert sich. Weitere Infos hierzu gibt
es z.B. beim ADAC (Mitgliedsnummer bereithalten!).
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Hier eine Gegenüberstellung
für Motorräder "alt" gegen "neu":
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Führerschein
alt
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Führerschein neu
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1
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Krafträder ohne Leistungsbeschränkung |
A
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Krafträder ohne Leistungsbeschränkung,
ab 25 Jahre Direkteinstieg |
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1a
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Krafträder bis 25 kW,
nicht mehr als 0,16 kW / kg Leergew., Erwerb Kl. 1 erst nach 2 Jahren mit
Kl. 1a und Fahrpraxis |
A
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In den ersten 2 Jahren
nur Krafträder bis 25 kW und mit nicht mehr als 0,16 kW / kg Leergew. |
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1b
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Krafträder bis 125
ccm bis 11 kW; für 16-17jährige mit max. 80 km/h |
A1
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Krafträder bis 125
ccm bis 11 kW; für 16-17jährige mit max. 80 km/h |
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4
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Kleinkrafträder und
Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und 50 km/h |
M
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Kleinkrafträder und
Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und 45
km/h |
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Bitte beachten Sie, daß
alle Angaben nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt worden sind.
Trotzdem übernehmen
wir für die Richtigkeit keine Gewähr!
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